Strittig ist allein eine Forderung aus derartigen Mehrleistungen. Die Ausführungen der Gesuchstellerin zu den Umständen der Bestellungsänderungen bleiben dabei eher knapp. Die Gesuchsgegnerin stellt indessen nicht in Abrede, über den vereinbarten Kaufpreis von 3.7 Mio. hinaus zusätzlich Fr. 350'000.00 bezahlt zu haben. Sodann enthält die Gesuchsbeilage 10 eine detaillierte Zusammenstellung der Mehr- und Minderleistungen. Daraus ergibt sich ein Saldo zugunsten der Gesuchstellerin von Fr. 688'755.60 (GB 10).