Als Mehrleistungen seien beispielsweise die Vergrösserung des Untergeschosses, die Erstellung eines Reduits, die Lieferung und Montage von anderen Sanitärapparaten als gemäss Baubeschrieb und die Ausführung von zusätzlichen Schreinerarbeiten zu erwähnen. Diese Mehrleistungen hätten zu Mehrkosten von Fr. 688'755.60 geführt und seien zusätzlich zum Kaufpreis von Fr. 3.7 Mio. zu vergüten. Die Gesuchsgegnerin habe bisher Fr. 350'000.00 bezahlt, womit noch ein Betrag von Fr. 338'755.60 ausstehend sei (Gesuch S. 7, 9 f.).