2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zu Lasten der Gesuchstellerin." 8. Die Gesuchstellerin und die Gesuchsgegnerin reichten mit Eingaben vom 31. Juli 2023 respektive 8. August 2023 je eine unaufgeforderte Stellungnahme ein. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: