5. Mit Verfügung vom 26. Juni 2023 bewilligte der Präsident den Antrag um superprovisorische Anordnung der Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im beantragten Umfang und wies das Grundbuchamt S. an, die Vormerkung sofort einzutragen. 6. Das Grundbuchamt S. merkte die vorläufige Eintragung am 26. Juni 2023 (Tagebuchnummer 6689) im Tagebuch vor. 7. Mit Gesuchsantwort vom 15. Juli 2023 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Das Gesuch vom 26. Juni 2023 sei vollumfänglich abzuweisen.