4. Mit Gesuch vom 26. Juni 2023 (gleichentags persönlich überbracht) stellte die Gesuchstellerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei das Grundbuchamt S. in S. anzuweisen, zulasten des Grundstückes LIG Q. X., zugunsten der Gesuchstellerin ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 338'755.60 nebst Zins zu 5 % seit dem 17.April 2023 als vorläufige Eintragung vorzumerken.