Zustellung an:  die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Gesuchsantwort vom 23. Juni 2023)  die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach)  das Grundbuchamt S. (vorab per E-Mail an: ) Mitteilung an:  die Obergerichtskasse Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.