Es bleibt damit bei einem (knapp) glaubhaft gemachten Vergütungsanspruch von Fr. 200'858.18 (inkl. MwSt.). Davon in Abzug zu bringen sind die geleisteten Akontozahlungen von Fr. 123'885.00 (GB 21). Daraus resultiert ein Anspruch von Fr. 76'973.18, für den die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu bewilligen ist.