Hierfür genügt auch der Verweis auf die "Dokumentation Regiearbeiten" in GB 6 nicht. Diese enthält lediglich die handschriftliche Behauptung (eines unbekannten Urhebers), dass Regiearbeiten von 384 Stunden zu einem Ansatz von Fr. 50.00 von "F." unterschrieben und weitere 152 Stunden nicht unterschrieben worden seien. Aufschlüsse über die ausgeführten Arbeiten oder die Identität von "F." ergeben sich ebenso wenig aus den acht eingereichten Tages-Rapporten in GB 11 - 18.