3. die Anweisung sei als vorsorgliche Massnahme im vorsorglichen Massnahmeverfahren zu verfügen; 3. [recte: 4.] eventualiter sei die Anweisung superprovisorisch (d.h. sofort nach Eingang des Gesuchs ohne Anhörung der Gegenpartei) zu verfügen und dem Grundbuchamt unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzuteilen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7,7% MWST zu Lasten der Gesuchgegner." -3-