5.3. Die Gesuchsgegnerin wurde mit Verfügungen vom 2. Juni bzw. 15. Juni 2023 zur Antwort aufgefordert. Gleichzeitig wurde sie darauf hingewiesen, dass ihr bei versäumter Antwort und dem Fortbestand eines Mangels in der Organisation die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs drohen.