5. Mit Gesuch vom 1. Juni 2023 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Gesuchstellerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es seien die erforderlichen Massnahmen gemäss Art. 731b OR zu ergreifen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Beklagten." 6. 6.1. Mit Verfügung vom 2. Juni 2023 wurde den Parteien der Eingang des Gesuchs bestätigt und der Gesuchstellerin Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses gesetzt. Dieser wurde innert Frist geleistet. -3-