3. 3.1. Mit Anschlussvertrag vom 14. bzw. 23. April 2021 schloss sich die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin an (GB 5). 3.2. Die Gesuchsgegnerin bezahlte in der Folge nicht sämtliche Prämien (GB 7), weswegen die Gesuchstellerin gegen sie mit Betreibungsbegehren vom 13. März 2023 beim Betreibungsamt S. eine Betreibung für eine Forderungssumme von Fr. 7'590.10 nebst Zins zu 6 % seit 30. Dezember 2022 einleiten liess (GB 8). 4. C. ist als einziges Mitglied des Verwaltungsrates der Gesuchsgegnerin (mit Geschäftsführungsfunktion und Einzelzeichnungsberechtigung) im Handelsregister eingetragen. Ausserdem hat die Gesuchsgegnerin gemäss Handelsregister ihr Domizil in R. (GB 2).