Das Schreiben habe allerdings weder an der Adresse der Mieträumlichkeiten noch am Sitz der Gesuchsgegnerin zugestellt werden können und sei retourniert worden (Gesuch II. Ziff. 2; GB 7 - 10). Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist sei das Mietverhältnis am 24. Januar 2023 mit amtlichem Formular auf den 28. Februar 2023 gekündigt worden. Die Kündigung sei, nachdem die Post die Sendung zurückbehalten habe, am 1. Februar 2023 am Sitz der Gesellschaft zugestellt worden (Gesuch II. Ziff. 3; GB 14, 15).