8.3. Mit Verfügung vom 5. Juni 2023 wurde die Zustellung auf dem Weg der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vorgenommen. Der Gesuchsgegnerin wurde eine Frist bis zum 27. Juni 2023 zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Diese blieb allerdings bis zum Ablauf der Frist aus. -4-