3. 3.1. Die Gesuchsgegnerin mietete mit Mietvertrag vom 24. März 2020 von der Gesuchstellerin (vormals C.) Lagerräumlichkeiten sowie Parklätze in Q.. Dafür vereinbarten die Parteien einen im Voraus zahlbaren Bruttomietzins von monatlich Fr. 3'012.00 inkl. MwSt. (GB 3). 3.2. Die Gesuchstellerin firmiert seit dem 30. Juni 2020 (Datum Tagesregistereintrag) als A. (GB 2, 4). 4. 4.1. Die Gesuchsgegnerin geriet mit der Zahlung der Mietzinse für die Monate August 2022 bis Dezember 2022 in Verzug. Der Ausstand betrug Fr. 15'060.00 (GB 5, 6).