4.2. Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin deren Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 4'593.00 zu ersetzen. -6- 4.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten mittels separater Verfügung oder im ordentlichen Verfahren bleibt vorbehalten, falls dieses vor dem Handelsgericht stattfindet. Zustellung an:  die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Doppel der Eingabe der Gesuchsgegnerin [inkl. Beilage] vom 25. April 2023)  die Gesuchsgegnerin (Vertreterin; zweifach)  das Grundbuchamt Z. (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist)