2. Die Anweisung gemäss Ziff. 1 sei sofort und ohne Anhörung der Gesuchsgegnerin zu verfügen und dem Grundbuchamt Z. unverzüglich mitzuteilen; Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 7.7% MwSt.) zulasten der Gesuchsgegnerin." 4. Mit Verfügung vom 11. April 2023 bewilligte der Vizepräsident den Antrag um superprovisorische Anordnung der Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im beantragten Umfang und wies das Grundbuchamt Z. an, die Vormerkung sofort einzutragen.