1. 1.1. In Gutheissung des Gesuchs vom 3. März 2022 wird die Gesuchsgegnerin unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe nach Art. 292 StGB verpflichtet, folgende Mietobjekte respektive Teilflächen im "[…]" innert 10 Tagen seit Rechtskraft dieses Entscheids, vollständig geräumt und gereinigt sowie nach Rückgabe aller Schlüssel an die Gesuchstellerin zu verlassen:  EG 1. Teilfläche in den Räumen 9/10  EG 2. Teilfläche in den Räumen 9/10  EG 4 Streifen links  5 LKW Parkplätze  3 Parkplätze  Raum 3 UG. 1.2. Art. 292 StGB lautet: