5. Anspruch auf Vollstreckungsmassnahmen (Rechtsbegehren Ziff. 2 und 3) In Rechtsbegehren Ziff. 2 beantragt die Gesuchstellerin, der Gesuchsgegnerin seien für den Fall der Widerhandlung gegen den Mietausweisungsentscheid die Straffolgen gemäss Art. 292 StGB anzudrohen. Weiter beantragt die Gesuchstellerin in Rechtsbegehren Ziff.