4. Ausweisungsanspruch der Gesuchstellerin (Rechtsbegehren Ziff. 1) 4.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, für die Mietobjekte im "Lagerhaus […]" sei zwischen den Parteien am 17. April 2019 ein Mietvertrag zustande gekommen (GB 3). Durch Zusatzvereinbarung vom 7. Juli 2021 sei die Mietfläche vergrössert und der Mietzins mit Wirkung ab 1. Juli 2021 auf monatlich Fr. 14'435.00 festgesetzt worden.