3. Die Gesuchstellerin sei zu ermächtigen, auf Kosten der Gesuchgegnerin die Polizei mit der Vollstreckung der Mietausweisung zu beauftragen, sollte die Gesuchgegnerin die genannten Mieträumlichkeiten nicht innert 10 Tagen seit Rechtskraft des Mietausweisungsentscheids vollständig geräumt und gereinigt zurückgeben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."