6.2. Mit amtlichem Formular vom 19. November 2021 kündigte die Gesuchstellerin das Mietverhältnis mit der Gesuchsgegnerin auf den 31. Dezember 2021 (GB 18). Obwohl der Gesuchsgegnerin die entsprechende Abholungseinladung am 22. November 2021 in den Briefkasten gelegt wurde, holte diese das Einschreiben nicht ab (GB 19). Die Gesuchsgegnerin erhielt zudem eine Kopie der Kündigung per A-Post mit einem Begleitschreiben vom 3. Dezember 2021 (GB 21). Weiter wurde D. (Geschäftsführer und Gesellschafter der Gesuchsgegnerin) am 3. Dezember 2021 eine Kopie der Kündigung persönlich ausgehändigt, was dieser durch Unterschrift bestätigte (GB 22).