5. Das Grundbuchamt Baden merkte die vorläufige Eintragung am 1. März 2022 im Tagebuch vor. -3- 6. Mit Eingabe vom 9. März 2022 teilte die Gesuchsgegnerin mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichte, sich aber sämtliche Einreden und Einwendungen für das definitive Eintragungsverfahren vorbehalte. Der Präsident zieht in Erwägung: