2. Die Anweisung gemäss Ziff. 1 sei im Sinne von Art. 961 superprovisorisch, ohne vorgängige Anhörung der Gesuchsgegnerin, und unverzüglich vorzunehmen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zu Lasten der Gesuchsgegnerin." 4. Mit Verfügung vom 1. März 2022 bewilligte der Präsident den Antrag um superprovisorische Anordnung der Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im beantragten Umfang und wies das Grundbuchamt Baden an, die Vormerkung sofort einzutragen.