6. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Grundpfandrechts zur Sicherung der Heimfallentschädigungsforderung für eine Pfandsumme von Fr. 900'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % ab 16. Dezember 2022 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 20. Dezember 2022 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Grundpfandrechts in diesem Umfang zu bestätigen ist.