Das Privatgutachten kann im Rahmen der vorsorglichen Eintragung des Pfandrechts ohne Weiteres als Grundlage für die Bemessung der geschuldeten Heimfallentschädigung dienen. Darin wurde der Sachwert der heimgefallenen Bauten in nachvollziehbarer Weise anhand einer nach dem unterschiedlichen Zustand der einzelnen Teile und ihrer jeweiligen Lebensdauer vorgenommenen Aufteilung in (i) den Tankstellenshop, (ii) die oberirdischen Tankanlagen mit Stahl- und Betonbauten sowie (iii) die unterirdische