Die Gesuchstellerin geht gestützt auf den Bewertungsbericht der G. vom 15. Dezember 2022 mit Bewertungsstichtag 18. Oktober 2022 von einem Verkehrswert der heimgefallenen Anlagen von Fr. 900'000.00 aus. Das Privatgutachten kann im Rahmen der vorsorglichen Eintragung des Pfandrechts ohne Weiteres als Grundlage für die Bemessung der geschuldeten Heimfallentschädigung dienen.