Allein gestützt auf Rentabilitätsüberlegungen der Baurechtsnehmerin auf den Ausschluss einer Entschädigung zu schliessen für den Fall, dass die Baurechtsgeberin der Tankstellenanlage bei Vertragsbeendigung doch Wert zumessen und diese übernehmen sollte, greift jedoch zu kurz. Denn der Zweck der Heimfallentschädigung liegt nicht nur in der Kompensation des Wertverlustes des Bauberechtigten, sondern auch im Ausgleich des Wertzuwachses bei der Grundstückeigentümerin.24 Dass die Parteien – wie