Apparate, leicht und ohne Beeinträchtigung der Bauten demontierbare Einrichtungen sowie übrige, nicht fest mit dem Grundstück verbundene Anlagen, wie z.B. Benzinausschanksäulen, Automaten, Fernanzeige, Waschanlage usw. können nach Ablauf des Baurechtsvertrages von der Baurechtsberechtigten in jedem Falle sowie auch bei vorzeitigem Heimfall entfernt und ohne Entschädigung zurückgenommen werden."