Andernfalls wäre eine Heimfallentschädigung, wie auch beim vorzeitigen Heimfall gemäss Art. 4 Abs. 4 des Baurechtsvertrages, vereinbart worden. Die Parteien hätten gemäss Art. 4 des Vertrags beabsichtigt, das Baurechtsgrundstück bei ordentlicher Vertragsbeendigung in den Zustand der -8-