2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwSt) zu Lasten der Gesuchstellerin." Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Heimfallentschädigung sei vertraglich wegbedungen worden. Im Übrigen bestreitet die Gesuchsgegnerin die Verkehrswertschätzung der Gesuchstellerin. 10. Mit Eingabe vom 10. Februar 2023 (Postaufgabe: gleichentags) reichte die Gesuchstellerin eine Stellungnahme ein. -5- Der Präsident zieht in Erwägung: