3.3. Im Jahr 2003 erstellte die D. auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin eine Tankstellenanlage mit den dazugehörigen ober- und unterirdischen Einrichtungen (Gesuch Rz. 10; Antwort Rz. 10). 3.4. Mit Vertrag vom 5. Oktober 2017 verlängerten die Gesuchsgegnerin und die I. als Rechtsnachfolgerin der D. den Baurechtsvertrag bis zum 18. Oktober 2022 (GB 6). 4. Im April 2022 wurden der Baurechtsvertrag und das Baurecht von der I. auf die Gesuchstellerin übertragen (GB 1 und 7). -3-