3. 3.1. Am 15. Mai 2001 schlossen die Gesuchsgegnerin, damals noch firmierend unter C. (GB 3), und die D. (heute gelöscht) einen Baurechtsvertrag. Darin räumte die Gesuchsgegnerin der D. ein übertragbares dingliches Baurecht zum Bau und Betrieb einer Tankstellenanlage mit Shop / Kiosk und Autowaschanlage mit allen zugehörigen Einrichtungen zu einem jährlichen Baurechtszins von Fr. 150'000.00 ein (GB 5 Art. 1 lit. b und Art. 2 lit. a). 3.2. Das Baurecht wurde am 18. Oktober 2002 im Grundbuch eingetragen (GB 1).