Zustellung an:  die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Doppel der Eingaben der gesuchsgegnerischen Nebenintervenientin vom 10. Februar 2023 sowie der Gesuchsgegnerin vom 13. Februar 2023 )  die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach mit Doppel der Eingabe der gesuchsgegnerischen Nebenintervenientin vom 10. Februar 2023)  die gesuchsgegnerische Nebenintervenientin (Vertreter; zweifach mit Doppel der Eingabe der Gesuchsgegnerin vom 13. Februar 2023) Zustellung an:  das Grundbuchamt T. (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) - 17 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG)