8.3. Zur Begründung führte die Gesuchsgegnerschaft aus, angesichts des im summarischen Verfahren betreffend vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts geltenden massiv herabgesetzten Beweismasses werde auf eine detaillierte materielle Stellungnahme verzichtet. Allfällige formelle und/oder materielle Einreden und Einwendungen für den ordentlichen Prosequierungsprozess würden vorbehalten. Das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen werde der Vollständigkeit halber bestritten. -6- Der Präsident zieht in Erwägung: