2. Die Anweisung sei superprovisorisch ohne Anhörung der Gegenpartei zu verfügen und dem Grundbuchamt unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzuteilen; 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu Lasten der Gesuchsgegnerin." 4. Mit Verfügung vom 14. Dezember 2022 bewilligte der Präsident die beantragte superprovisorische Anordnung der Vormerkungen der vorläufigen Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten im jeweils beantragten Umfang und wies das Grundbuchamt T. an, diese sofort einzutragen.