Die Gesuchsgegnerin ist Alleineigentümerin der Grundstücke GB S. Nrn. CD. bis CAK. Dabei handelt es sich um Stockwerkeinheiten auf dem Stammgrundstück GB S. Nr. C (E-GRID: J; GB 4). 3. Mit Gesuch vom 13. Dezember 2022 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Gesuchstellerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Das Grundbuchamt T. sei anzuweisen, zu Lasten des Grundstücks der Gesuchsgegnerin S., Parzelle C, EGRID J, in Stockwerkeigentum aufgeteilt, zugunsten der Gesuchstellerin die nachfolgenden Bauhandwerkerpfandrechte vorläufig einzutragen: