7.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten im allenfalls vor Handelsgericht stattfindenden Hauptprozess im ordentlichen Verfahren oder aufgrund separater Verfügung im vorliegenden Verfahren bleibt vorbehalten. Der Vizepräsident erkennt: 1. In Gutheissung des Gesuchs vom 7. Dezember 2022 wird die mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 zugunsten der Gesuchstellerin superprovisorisch angeordneten Vormerkungen wie folgt: