5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung zweier Bauhandwerkerteilpfandrechte für eine Pfandsumme von je Fr. 123'113.50 zuzüglich Zins zu 5 % ab 1. Dezember 2022 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung zweier Bauhandwerkerteilpfandrechte in diesem Umfang zu bestätigen ist.