Am 11. November 2022 habe die Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin die Schlussrechnung über Fr. 246'227.00 zugestellt, die nicht beglichen worden sei. Der Schlussbetrag setze sich zusammen aus einem offenen Teil des Pauschalpreises von Fr. 83'000.00, Nachtragsleistungen in der Höhe von Fr. 163'007.50, Regiearbeiten im Umfang von Fr. 7'899.50, Teuerungszuschläge von Fr. 26'255.00, abzüglich von Gutschriften der Gesuchsgegnerin in der Höhe von Fr. 33'934.00 (Gesuch Rz. 10; GB 8 ff.).