4.2. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2022 reichte die Gesuchstellerin eine verbesserte Vollmacht ein. 5. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 bewilligte der Vizepräsident den Antrag um superprovisorische Anordnung der Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im beantragten Umfang und wies das Grundbuchamt Wohlen an, die Vormerkung sofort einzutragen. 6. Das Grundbuchamt Wohlen merkte die vorläufige Eintragung am 13. Dezember 2022 (Tagebuchnummer 015-2022/55745/0) im Tagebuch vor. 7. Mit Gesuchsantwort vom 30. Dezember 2022 stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: