5.2. Würdigung Am 1. Dezember 2022 unterzeichnete die gesuchsgegnerische Nebenintervenientin eine Bürgschaftserklärung. Darin erklärte sie, "die geschuldete Forderung über CHF 254'954.90 vom Schuldner" zu anerkennen und "für die volle, geschuldete Summe ab dem im Punkt 2.1. vereinbarten Fälligkeitsdatum" (31. Mai 2023) unbefristet zu haften.