GB T. Nr. C eine Pfandsumme von gerundet Fr. 96'009.75 (Fr. 231'627.90 x 41.45 %) resultiert. Letztere teilt die Gesuchstellerin entsprechend der jeweiligen Quoten von 1/55 (vgl. GB 8) auf die einzelnen Miteigentumsanteile am Grundstück GB T. Nr. C auf, womit jeweils ein Betrag von gerundet Fr. 1'745.65 resultiert (Fr. 96'009.75 / 55). Der gewählte Verteilschlüssel erscheint aufs erste plausibel und ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens, wo es um eine vorläufige Ermittlung der Teilpfandsummen geht, statthaft (vgl. E. 3.1.). Von Lehre und Rechtsprechung anerkannt ist sodann -9-