9. Mit Verfügung vom 1. Februar 2023 hielt der Präsident fest, dass mit Erstattung der Stellungnahme / Gesuchsantwort der Gesuchsgegnerin vom 27. Januar 2023 der Schriftenwechsel im summarischen Verfahren abgeschlossen sei. Weiter stellte er der Gesuchstellerin die Eingaben der Gesuchsgegnerschaft zu und setzte ihr Frist, um zum Interventionsgesuch der C. Stellung zu nehmen. 10. Mit Eingabe vom 13. Februar 2023 (Postaufgabe: gleichentags) verzichtete die Gesuchstellerin auf eine Stellungnahme zum Interventionsgesuch. Weiter änderte sie ihren prozessualen Antrag gemäss Rechtsbegehren Ziff. 4 wie folgt: