3. Es sei das Grundbuchamt X. gerichtlich anzuweisen, das auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerschaft einstweilen zugunsten der Gesuchstellerin vorläufig eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht umgehend und vollumfänglich zu löschen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Gesuchstellerin." Zur Begründung wurde ausgeführt, die Sistierung könne aufgehoben werden. Die Gesuchsgegnerin habe Kenntnis vom Antrag der C. und stimme diesem zu. Das Interesse der C. sei evident.