Mit Verfügung vom 9. Dezember 2022 bewilligte der Präsident den Antrag um superprovisorische Anordnung der Vormerkungen der vorläufigen Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten im beantragten Umfang und wies das Grundbuchamt X. an, diese sofort einzutragen. Gleichzeitig setzte er der Gesuchsgegnerin Frist zur Erstattung einer Antwort bis zum 5. Januar 2022. 5. Das Grundbuchamt X. merkte die vorläufige Eintragung am 9. Dezember 2022 (Tagebuchnummer 13812) im Tagebuch vor. 6. Mit Verfügung vom 4. Januar 2023 wurde das Verfahren auf gemeinsamen Antrag der Parteien bis zum 31. Januar 2023 sistiert. 7. Mit Eingabe vom 25. Januar 2023 liess die C. die folgenden Anträge stellen: