CAK 2'094.80 CAL 2'094.80 CAM 2'094.80 2. Die Anweisung gemäss Ziffer 1 hiervor sei durch das angerufene Gericht als vorläufige Massnahme, superprovisorisch und ohne Anhörung der Gesuchsgegnerin zu erteilen. 3. Die in Ziff. 1 hiervor beantragte superprovisorische Verfügung sei dem Grundbuchamt X. sowohl schriftlich als auch telefonisch/per Telefax oder elektronisch sofort anzumelden.