" 1. Das Grundbuchamt X. sei gerichtlich anzuweisen, zu Gunsten der Gesuchstellerin und zu Lasten der nachstehenden Grundstücke (in T.) die folgenden Pfandsummen zuzüglich 5 % Zins seit dem 29. November 2022 im Grundbuch als vorläufige Eintragung vorzumerken: