Zwar werden die Arbeiten betreffend die Heizungsanlagen einerseits und die Sanitäranlagen andererseits im Baukostenplan (BKP) unter separaten Nummern aufgeführt (BKP 240 und BKP 250). Dennoch kann hier nicht davon ausgegangen werden, es handle sich um völlig verschiedenartige Arbeitsgattungen ohne inneren Zusammenhang. Die Arbeiten sind zwar in Art und Charakter nicht gleichartig, gleichwohl dürfte es zwischen ihnen Überschneidungen geben. Zudem besteht zwischen den Arbeiten im vorliegenden Fall