5.3. Würdigung Am 21. Februar 2022 trug das Grundbuchamt Zofingen die Vormerkung der vorläufigen Eintragung gemäss gleichentags erfolgter superprovisorischer Anordnung im Tagebuch ein. Die Gesuchstellerin muss demnach glaubhaft machen, dass an oder nach dem 21. Oktober 2021 noch fristwahrende Arbeiten erfolgten.